Was ist der Investitionsbooster?
Der Investitionsbooster bzw. Wachstumsbooster ist ein umfassendes steuerliches Sofortprogramm der Bundesregierung, das darauf abzielt, Unternehmen zu entlasten, Investitionen in zentrale Zukunftsbereiche wie Digitalisierung, Energieeffizienz und Elektromobilität anzuregen und Wachstumsimpulse zu setzen. In der Vergangenheit wurden Investitionen in diesen Bereichen oft durch hohe Energiepreise, wirtschaftliche Unsicherheiten und eingeschränkte Finanzierungsspielräume gebremst. Genau dort will das neue Programm ansetzen.
Investitionsbooster für Elektrofahrzeuge: Neue steuerliche Vorteile für Unternehmen in der Automobilbranche
Mit dem neuen Investitionsbooster für Elektrofahrzeuge setzt die Bundesregierung ein starkes Zeichen für den Ausbau der Elektromobilität – insbesondere für Unternehmen und Flottenbetreiber. Zwei zentrale Maßnahmen betreffen dabei direkt die Automobilbranche:
1. Dienstwagenbesteuerung für E-Autos: Mehr Fahrzeuge profitieren
Die besteuerliche Förderung von Elektro-Dienstwagen wurde durch eine Anhebung der Obergrenze der unverbindlichen Preisempfehlung (UPE) auf 100.000 Euro brutto deutlich erweitert. Das bedeutet: Noch mehr hochwertige Elektrofahrzeuge, insbesondere von Audi, aber auch von Volkswagen, fallen jetzt unter die begünstigte Dienstwagenversteuerung von nur 0,25 % des Bruttolistenpreises.
Für Unternehmen bietet sich damit eine attraktive Möglichkeit, hochwertige E-Modelle steuerlich begünstigt, als Firmenwagen einzusetzen – ein klarer Wettbewerbsvorteil bei der Mitarbeiterbindung und -gewinnung.
2. Neue degressive Abschreibung für E-Fahrzeuge ab Mitte 2025
Zusätzlich wird eine neue degressive Abschreibungsmöglichkeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingeführt. Diese gilt für alle E-Fahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 neu angeschafft werden.
- Abschreibungssatz: 75 % im ersten Jahr
- Abschreibungszeitraum: 6 Jahre, entsprechend der üblichen Nutzungsdauer
- Zielgruppe: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großbetriebe
Diese Maßnahme erleichtert es Unternehmen, in moderne und umweltfreundliche Mobilität zu investieren – bei gleichzeitig maximaler steuerlicher Entlastung.
Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
Der Kern des Investitionsboosters ist die Wiedereinführung und Ausweitung der degressiven Abschreibung (AfA). Unternehmen können neue bewegliche Wirtschaftsgüter im ersten Jahr mit bis zu 30 Prozent abschreiben. Dazu zählen unter anderem Maschinen, IT-Technik, aber auch Elektroautos, sofern sie betrieblich genutzt werden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen können dadurch beim Umstieg auf elektrische Dienstwagen oder Lieferfahrzeuge spürbar profitieren.
Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer
Ab dem Jahr 2028 ist eine stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 15 auf 10 Prozent geplant, wodurch eine zusätzliche Liquidität entsteht, die Unternehmen gezielt für Investitionen in Digitalisierung, Innovation und nachhaltige Technologien wie Elektromobilität nutzen können. Damit setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal in Richtung Standortattraktivität und internationaler Wettbewerbsfähigkeit.
Erweiterte Forschungsförderung
Die steuerliche Forschungszulage wird im Rahmen des Investitionsboosters deutlich ausgeweitet, von 10 auf 12 Millionen Euro. So wird die Forschungsförderung nicht nur finanziell attraktiver, sondern auch zugänglicher und unbürokratischer – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
Investitionsbooster für betriebliche E-Mobilität
Als Ergänzung zum allgemeinen Investitionsbooster wurde auch eine gezielte Förderung betrieblicher Elektromobilität beschlossen. Für betriebliche Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, ist eine beschleunigte Abschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten bereits im Jahr der Anschaffung vorgesehen. Zudem soll die Bruttolistenpreisgrenze für Elektrofahrzeuge von 70.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht werden. Der Investitionsbooster für Elektromobilität setzt so gezielt Anreize für den Umstieg auf elektrisch betriebene Firmenfahrzeuge.