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Diese Assistenzsysteme sind ab Juli 2024 Pflicht

Ab Juli 2024 werden viele neue Assistenzsysteme in Neuwagen Pflicht, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und Unfälle zu reduzieren. Wir haben Ihnen alles Wichtige zusammengefasst.

Pflicht Assistenzsysteme 2024

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Ab dem 7. Juli 2024 wird die GSR II, eine Initiative der Wirtschaftskommission für Europa bei den Vereinten Nationen (UN), in Kraft treten. Diese Kommission, auch als Harmonisierungs-Gremium bekannt, erstellt regelmäßig Vorschriften für neue Autos in ganz Europa. Mit GSR II werden viele neue Assistenzsysteme zur Pflicht, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und menschliche Fehler im Straßenverkehr zu verringern. Zu den neuen verpflichtenden Systemen gehören beispielsweise der Notbremsassistent, der Geschwindigkeitsassistent und der Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner. Diese Technologien sollen helfen, die Zahl der Unfälle zu reduzieren und die Straßen sicherer zu machen. In diesem Blogbeitrag werden die wichtigsten neuen Vorschriften und ihre Auswirkungen auf die Fahrzeugsicherheit genauer erklärt.

Verpflichtende Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre

Ab Juli 2024 müssen alle Neuwagen verpflichtend über eine standardisierte Schnittstelle verfügen, die es ermöglicht, ein Kontrollgerät wie beispielsweise einen Alkoholtester („Alcolocks“) im Auto anzuschließen. Diese Vorrichtung ist ein wichtiger Schritt in Richtung erhöhter Verkehrssicherheit und soll sicherstellen, dass Autos nicht von Fahrern unter Alkoholeinfluss gestartet werden können.

Die Einführung dieser Schnittstelle ist zunächst als Vorbereitung gedacht. Sie bietet die Möglichkeit, Alcolocks bei Bedarf nachzurüsten, ohne dass umfangreiche Umbaumaßnahmen am Fahrzeug erforderlich sind. Dies ist besonders relevant, für Personen, die wegen Alkoholmissbrauchs im Straßenverkehr auffällig geworden sind und denen gerichtlich auferlegt wird, ein solches Gerät zu nutzen.

Geschwindigkeitsassistent wird Pflicht

Ab diesem Jahr wird der Geschwindigkeitsassistent, bekannt als Intelligent Speed Assistent (ISA), in allen Neuwagen verpflichtend verbaut. Der ISA erkennt Geschwindigkeitsbegrenzungen und warnt die Fahrer sowohl optisch als auch akustisch, wenn die Höchstgeschwindigkeit überschritten wird.

Der Intelligent Speed Assistent nutzt eine Kombination aus Kameras und GPS-Daten, um Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den Straßen zu erkennen. Sobald das System eine Geschwindigkeitsüberschreitung feststellt, erhält der Fahrer eine visuelle Warnung auf dem Display des Fahrzeugs sowie einen akustischen Alarm. Dies hilft dem Fahrer, seine Geschwindigkeit sofort anzupassen und trägt zur Einhaltung der Verkehrsregeln bei.

Eine wichtige Eigenschaft des Speed Assistance ist, dass er sich nicht dauerhaft abschalten lässt. Das bedeutet, dass der Geschwindigkeitsassistent nach jedem Neustart des Fahrzeugs automatisch wieder aktiviert ist, auch wenn er während der letzten Fahrt deaktiviert wurde.

Müdigkeitswarner und Aufmerksamkeitswarner als Pflicht Assistenzsysteme

Müdigkeitswarner und Aufmerksamkeitswarner sind bereits in vielen modernen Fahrzeugen als Fahrerassistenzsysteme integriert und werden ab Juli 2024 in allen Neuwagen verpflichtend sein. Diese Systeme überwachen kontinuierlich das Verhalten des Fahrers mittels Sensoren und Kameras, um Anzeichen von Müdigkeit oder Unaufmerksamkeit zu erkennen. Typische Indikatoren sind unregelmäßige Lenkbewegungen, Änderungen in der Blinker- und Fahrzeuggeschwindigkeit sowie das Blinzeln oder Schließen der Augen. Bei Erkennung entsprechender Anzeichen warnen die Systeme den Fahrer sofort durch optische und akustische Signale, um darauf hinzuweisen, dass eine Pause notwendig ist.

Notbremslicht als Pflicht in Neuwagen

Notbremslicht, auch bekannt als adaptives Bremslicht, ist ein sicherheitsrelevantes Fahrerassistenzsystem, das dazu beiträgt, andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig über einen abrupten Bremsvorgang zu informieren. Wenn der Fahrer eine Notbremsung durchführt, aktiviert das Notbremslicht automatisch und blinkt schnell, um den nachfolgenden Verkehr auf die plötzliche Verzögerung aufmerksam zu machen.

Notbremsassistent Pflicht

Dieser Assistent bremst das Fahrzeug in Gefahrensituation selbstständig ab oder unterstützt mindestens den Bremsvorgang. Bereits seit Juli 2022 muss dieses Fahrassistenzsystem verbindlich eingebaut werden, um die Typgenehmigung in der EU zu bekommen. Ab Juli dieses Jahres ist der Notbremsassistent Pflicht für die Neuzulassung von Fahrzeugen.

Rückfahrassistent ab Juli 2024

Über diese Pflicht dürften sich viele Autofahrer freuen. Ein Assistenzsystem, das beim Rückwärtsfahren unterstützen soll. Dabei geht es vor allem darum, dass andere Verkehrsteilnehmer hinter dem Fahrzeug besser erkannt werden sollen. Bisher war diese Ausstattung teil- weise noch optional, nun bekommt man es standardmäßig.

Aktiver Spurhalteassistent wird verpflichtendes Assistenzsystem

Der aktive Spurhalteassistent wird ab Juli 2024 zu einem verpflichtenden Assistenzsystem in allen Neuwagen. Dieses fortschrittliche System, das bisher oft als optionales Ausstattungsmerkmal angeboten wurde, soll nun die Sicherheit auf den Straßen weiter erhöhen.

Dieses System arbeitet ab einer Geschwindigkeit von 60 km/h und nutzt Kameras, um die Fahrbahnmarkierungen zu erkennen. Wenn das Fahrzeug ohne Blinker die Fahrspur zu verlassen droht, warnt der Notfall Spurhalteassistent den Fahrer durch akustische und visuelle Signale. Sollte der Fahrer nicht reagieren, kann das System durch sanfte Lenkeingriffe das Fahrzeug wieder in die Spur zurückführen.

Blackbox in Neuwagen

Vermutlich kennen Sie diese Bezeichnung wahrscheinlich aus dem Flugzeug – doch so ähnlich funktioniert dieses Assistenzsystem in Zukunft für den Pkw auch. Ab diesem Sommer wird dieser Unfalldatenspeicher serienmäßig in Neuwagen verlangt. Verschiedene Parameter werden anonym gespeichert, um eine bessere Unfallaufklärung gewährleisten zu können. Sollte ein Unfall passiert sein, kann man den Speicher auswerten und besser rekonstruieren, was genau passiert ist.

Auch der erweiterte Kopfaufprallschutz wird Pflicht

Der Unfallschutz für Fußgänger und Radfahrer soll verbessert werden. Besonders in Bereichen, in denen im Normalfall der Kopfaufprall stattfindet, werden die Anforderungen der Crashtests verschärft. Das soll zu erhöhter passiver Sicherheit und einem besseren Personenschutz der Karosserie beitragen.

Präzise Reifendrucküberwachung für die Neuzulassung

Die Reifendrucküberwachung ist ein weiteres sinnvolles Feature. Seit 2022 ist sie für die Typgenehmigung nötig und ab diesem Jahr dann auch für die Neuzulassung. Sie informiert den Fahrer mit entsprechender Anzeige im Display oder einer Warnung über den vorhandenen Reifendruck.

Lisa Wilkes

Lisa Wilkes

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Service Autohaus Hoffmann
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